Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet Boberger Niederung
Liebe Sonnen-, Natur- und Frischluftfreunde, Die Boberger Niederung ist ein Naturschutzgebiet, das zum Schutz von Pflanzen, Tieren und geologischen Formationen (Düne!) eingerichtet wurde. Tatsächlich leben hier Pflanzen, Insekten und Vögel, die es anderswo kaum noch gibt.
Besonders in den Randbereichen der Dünen, wo es warm und trocken ist, aber auch an anderen Stellen, bauen verschiedene Insekten im sandigen Boden ihre Höhlen und ziehen ihre Jungen auf. Dazu gehören seltene Wildbienenarten oder der in Hamburg fast nur hier vorkommende Ameisenlöwe.
Auch bodenbrütende Vogelarten legen im Gras ihre Nester an. Nicht zuletzt sind auch viele der hier wachsenden Pflanzenarten bedroht. Dazu gehören buntblühende Schönheiten ebenso wie unscheinbare Gräser. Oft sind diese gefährdeten Bewohner der Boberger Niederung für den ungeschulten Beobachter nur schwer zu entdecken. Sie alle werden durch das Lagern in diesem Bereich bedroht, beeinträchtigt, gestört oder vertrieben. Vielen der Besucher des Naturschutzgebietes ist diese Problematik sicher nicht bewusst. Der Wunsch nach einem ungestörten Platz an der Sonne, veranlasst sie aber häufig, sich in den besonders sensiblen Bereichen niederzulassen.
Deshalb:
Bleiben Sie bitte auf den Wegen! Lagern Sie nur an den Stellen, die dafür freigegeben sind: Am Badesee, am Parkplatz an der Boberger Furt und auf der Freifläche auf der großen Düne. Respektieren Sie die Dünenzäune und Schilder.
Sie leisten damit einen Beitrag zum Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt, so dass sich auch Ihre Nachbarn, Mitmenschen und hoffentlich auch Ihre Kinder und Enkel an der Schönheit und Vielfalt der heimischen Natur erfreuen können.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat am 21. Mai 1991 die Boberger Niederung unter Naturschutz gestellt und damit das Verlassen der Wege und das Lagern an nicht dazu ausgewiesenen Stellen verboten.
Am Boberger Bagger See gibt es, an der nordöstlichen Seite einen Badestrand, hier ist das Baden gestattet. Bitte nehmen Sie mitgebrachten Abfall wieder mit nach Hause oder entsorgen ihm im dafür vorgesehen Müllcontainer an der nordöstlichen Seite des Sees. Hier finden Sie auch eine Notrufsäule und einen Klocontainer.
Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,
in diesem Naturschutzgebiet gibt es einige Besonderheiten, die die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde unverzichtbar machen.
So zeichnet sich das Gebiet durch eine Vielzahl von besonders nährstoffarmen und damit ökologisch wertvollen Flächen aus.
Hierzu gehören die Heide- und Dünenbereiche, aber vor allem die oft öde wirkenden Trockenrasen. Gerade diese Bereiche sind
beliebte Auslaufplätze für Hunde. Hierbei wirkt sich jedoch der Nährstoffeintrag durch Hundekot negativ auf die seltenen
Pflanzenarten aus, da sie im Laufe der Zeit durch nährstoffliebende Allerweltsarten überwuchert werden. Die oben genannten
offenen, trockenen und sonnigen Areale sind aber auch Lebensraum seltener bodenbrütender Vögel und Reptilien. Diese werden
durch freilaufende Hunde beim Brutgeschäft oder bei der Nahrungssuche gestört. Es kann hierbei durchaus zum Verlust ganzer
Gelege kommen. Auf den Sandflächen, speziell an den Abbruchkanten der Dünen leben darüber hinaus viele seltene Insektenarten,
welche hier ihre Brutröhren in den Sand graben. Durch scharrende Hunde gehen diese Brutröhren unwiederbringlich verloren.
Deshalb:
Leinen Sie bitte Ihre Hunde an! In unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes, am Havighorster Moor und am Ladenbeker Furtweg,
befinden sich zwei Hundelaufplätze auf denen sie Ihre Hunde frei laufen lassen können. Wir haben die Hundlaufplätze für Sie
auf unserer Übersichtskarte mit diesem Symbol gekennzeichnet.
Indem Sie sich an die Anleinpflicht halten, leisten Sie einen Beitrag zum Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt und ermöglichen
darüber hinaus anderen Besuchern einen ungestörten Spaziergang.
In allen Naturschutzgebieten gilt:
- auf den Wegen zu bleiben,
- Hunde anzuleinen,
- nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen zu lagern,
- nicht mit Motorfahrzeugen zu fahren,
- Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen,
- keine Gartenabfälle und Hausmüll einzubringen,
- Feuer nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu machen,
- nicht außerhalb der Reitwege zu reiten,
- keine Pflanzen auszureißen (auch Heide darf nicht gepflückt werden!),
- keine Pilze zu sammeln,
- keine Tiere zu fangen oder zu töten.
© Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung Loki Schmidt
Wartung und Pflege HM * Letzte Änderung am 07.04.2006